OGH klärt Haftungsfrage bei Grenzbäumen

Wenn Wurzeln über die Grenze wachsen

Der Herbst ist die klassische Zeit für Rückschnitt, Baumpflege und Neupflanzungen. Gerade entlang von Grundstücksgrenzen kommt es dabei regelmäßig zu Konflikten – etwa dann, wenn Äste überhängen oder Wurzeln Schäden auf dem Nachbargrundstück verursachen.
Der Oberste Gerichtshof hat in einer Entscheidung vom Frühjahr klargestellt, wann Eigentümer:innen tatsächlich haften – und wann nicht.

Der Fall:

 

Im Anlassfall klagte ein Grundstückseigentümer: Die Wurzeln mehrerer Bäume der Nachbarin seien unter seine gepflasterte Fläche gewachsen und hätten eine Entwässerungsrinne beschädigt. Er verlangte Schadenersatz.

 

Die Entscheidung:

 

Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab – der OGH bestätigte diese Entscheidung mit Erkenntnis vom 27. Februar 2025 (8 Ob 3/25m).

Und zwar mit der Begründung:

„Das Wachsen von Bäumen und Pflanzen ist grundsätzlich ein natürlicher Vorgang.“

Das bloße Herüberwachsen von Wurzeln oder Ästen auf ein Nachbargrundstück begründet keinen automatischen Schadenersatzanspruch. Entscheidend ist, ob die Eigentümerin oder der Eigentümer die Gefährdung erkennen konnte – etwa durch sichtbare Anzeichen, bekannte Probleme oder frühere Hinweise. Nur wenn in einem solchen Fall keine geeigneten Maßnahmen gesetzt werden, kann eine Haftung entstehen.

 

Was heißt das für Eigentümer:innen?

Bäume dürfen auch nahe an der Grundstücksgrenze gepflanzt werden und überwachsende Äste oder eindringende Wurzeln sind kein Rechtsverstoß, solange keine erkennbare Gefährdung oder erhebliche Beeinträchtigung davon ausgeht.

Nachbar:innen, die sich durch überhängende Äste oder Wurzeln gestört fühlen, haben gemäß § 422 ABGB ein Selbsthilferecht. Sie dürfen den Überhang bis zur Grundstücksgrenze fachgerecht entfernen, allerdings ohne den Baum zu schädigen.

 

Fazit

Die Entscheidung des OGH schafft Rechtssicherheit in einem häufigen Nachbarschaftskonflikt: Nicht jede Wurzel begründet eine Haftung. Nur wenn von einem Baum eine erkennbare Gefahr ausgeht und nichts unternommen wird, besteht ein Anspruch auf Schadenersatz.

 

Haben Sie rechtliche Unklarheiten an der Grundstücksgrenze?

Gerne beraten wir zu Ihren Rechten und Pflichten rund um Bäume, Nachbarrecht und Haftung.