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Andere Länder, andere Sitten: Amerika

Kennen Sie das, wenn Sie Medienberichte aus Amerika sehen oder lesen und erfahren, welche Unsummen die Mitmenschen aus Übersee für erlittenes Ungemach bekommen? Greifen Sie sich dann auch an den Kopf und fragen sich, ob das noch in Relation zu etwas steht?

 

Es gibt aber mittlerweile bereits den ein oder anderen Klienten in Österreich, der sich die amerikanischen Verhältnisse zum Vorbild nimmt und Millionen Euro Schmerzengeld nach einem Unfall oder für Beleidigungen fordert.

 

Die hiesigen Gerichte sind da aber weit restriktiver. Das höchste in Österreich bisher zugesprochene Schmerzengeld beläuft sich auf etwas über 300.000 Euro. Sehr wenig im Verhältnis zu jenen Millionen, die in den USA regelmäßig zuerkannt werden.

 

Auch die Gründe, derentwegen in Amerika Millionen an Schadenersatz erlangt werden können, muten zuweilen mehr als eigenartig an.

So erhielt neulich eine Frau in den USA Schadenersatz. Und zwar von einer Fahrzeugversicherung. Warum? Weil sie sich beim Geschlechtsverkehr im Auto ihres Partners bei ihrem Partner mit HPV infiziert hatte. Die Fahrzeugversicherung wurde zu Schadenersatz in Höhe von 5,2 Millionen USD (4,9 Millionen Euro) verurteilt.

 

Die Klägerin aus dem US-Staat Missouri hatte argumentiert, dass ihr Partner sie fahrlässig mit Humanen Papillomviren (HPV) angesteckt habe und seine Versicherung deshalb für ihre „Verletzungen und Schäden“ aufkommen müsse. Ein US-Schiedsgericht folgte dieser Argumentation und meinte, der Versicherte (Autobesitzer) habe von seiner Infektion gewusst und hätte „der Klägerin vor der sexuellen Aktivität seine Diagnose offenlegen“ müssen. Dies habe er nicht getan und trotzdem mit der Klägerin ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt, weswegen seine Autoversicherung Schadenersatz zu leisten habe.

 

In Österreich ist es nicht möglich, solche Ansprüche gegen Versicherungen durchzusetzen. Eine KFZ-Haftpflichtversicherung hat nur für Schäden einzustehen, die typischerweise aus der Verwendung (dem Betrieb) des Fahrzeuges entstehen, wozu „Sex im Auto“ gewiss nicht zählt. Und eine Privathaftpflichtversicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die aus der Übertragung von Krankheiten entstehen. Wohl aber könnte der Sexualpartner, der eine ansteckende Erkrankung wissentlich verschweigt und die andere Person beim (ungeschützten) Sex infiziert, schadenersatzpflichtig werden. Wenn auch nur in betragsmäßig bescheidenerem Umfang.

 

Sie sehen, andere Länder, andere Sitten und andere Rechtsprechung. Wenn Sie Fragen oder Probleme mit dem österreichischen Recht haben, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.