Rechtsgebiet

Arbeitsrecht

Das österreichische Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in privat- und öffentlich-rechtlicher Natur. Es besteht aus einer Vielzahl an Gesetzen, Verordnungen, Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelvereinbarungen.

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts. Gerne unterstützen wir Sie in folgenden Bereichen:

 

Arbeitsverträge, Betriebs- und Einzelvereinbarungen

Die innerbetriebliche Zusammenarbeit kann auf viele Arten geregelt werden. Wir erstellen, prüfen und überarbeiten Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Einzelvereinbarungen von A bis Z. Dabei achten wir darauf, dass alle Klauseln gesetzmäßig und Sie für alle Eventualitäten abgesichert sind.

 

Wichtige Regelungsbereiche sind zum Beispiel Kündigungstermine und –fristen, Konkurrenzklauseln, Sachbezüge (Firmenauto, Dienstwohnung) oder das Gehalt.

 

Schutz im Arbeitsverhältnis

Den Arbeitgeber treffen mehrere Verpflichtungen im Umgang mit Dienstnehmern. Insbesondere Fürsorgeverpflichtungen, aber auch die Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf Bedürfnisse ihrer Arbeitnehmer und der allgemeine Arbeitnehmerschutz. Stichworte wie Mobbing, Gleichbehandlung, Pausenregelungen und Urlaub, Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung am Arbeitsplatz fallen in diese Bereiche.

 

Verletzungen der vielfältigen Schutzbestimmungen ziehen unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich, die jeweils im Einzelfall überprüft werden müssen.

 

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Arbeitsverhältnisse können durch ganz unterschiedliche Arten beendet werden. Das Arbeitsrecht kennt die einvernehmliche Auflösung, die Kündigung, die Entlassung, den Austritt, den Zeitablauf und den Todesfall. Je nach Art der Beendigung müssen vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer unterschiedliche Fristen eingehalten werden, klare Gründe gegeben sein oder bestimmte Sachverhalte vorliegen.

 

Im Einzelfall sind auch Fragen des Kündigungsschutzes und Entlassungsschutzes zu klären. Zum Beispiel während des Mutterschutzes und der Karenz, bei begünstigt Behinderten oder während eines Krankenstandes.

 

Bei all dem ist zu beachten, dass es kurze Fristen gibt, auf die Sie achten sollten, um keine Ansprüche zu verlieren.

 

Vertretung vor Gericht

Der österreichische Gesetzgeber hat für die Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche eigene Gerichte und Behörden eingerichtet, die darauf spezialisiert sind Rechtsfragen und Sachverhalte im Zusammenhang mit Beschäftigungsverhältnissen zu prüfen und zu beurteilen. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen und scheuen im Streitfall auch nicht den Gang zu den zuständigen Stellen.

Weitere Rechtsgebiete und Tätigkeitsbereiche

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