Rechtsgebiet

Strafrecht

Das österreichische Strafrecht und diverse dazugehörende Nebengesetze definieren, welche Rechtsgüter in Österreich als schützenswert erachtet werden und dient dem Schutz dieser Rechtsgüter. Darunter fallen zum Beispiel der Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, des Eigentums, der Würde und Ehre oder des Vermögens.

Der Hauptzweck der Bestrafung im Strafrecht ist neben der Buße der Schuld (Spezialprävention) auch die Verhinderung weiterer Straftaten (Generalprävention). Neben dem Schutz der Allgemeinheit sieht das Strafrecht seine Aufgabe aber auch darin, durch Erziehung des Täters, eine Besserung (Resozialisierung) zu erlangen und ihn dadurch wieder in die Gesellschaft einzugliedern.

 

Ein Großteil des Strafrechts ist im Strafgesetzbuch geregelt. Darüber hinaus gibt es aber zahlreiche Tatbestände, die in diversen Nebengesetzen erfasst sind. Darunter fallen zum Beispiel das Jugendgerichtsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Datenschutzgesetz oder das Suchtmittelgesetz.

 

Vom Strafrecht strikt zu trennen sind das Verwaltungsstrafrecht und die Disziplinarstrafen.

 

Ab wann benötige ich einen Verteidiger?

Im Strafrecht empfiehlt es sich, schon von Beginn an einen Rechtsanwalt oder Verteidiger in Strafsachen beizuziehen. Das heißt, wenn die Polizei Kontakt aufnimmt. Je später der Anwalt dazu kommt, desto schwieriger wird es im Nachhinein wichtige Beschuldigtenrechte zu wahren. Da ein Beschuldigter meistens nicht genau über seine Rechte informiert ist, kann der Anwalt von Beginn an helfen.

 

Der psychisch ungewohnte Druck durch die Polizei führt oft dazu, dass die Beiziehung eines Verteidigers im Ermittlungsverfahren unterbleibt, denn dieser muss vom Beschuldigten selbst beigezogen werden.

 

Sollten Sie Probleme mit dem Strafrecht haben, stehen wir Ihnen gerne bereits im Ermittlungsverfahren und durchgehend bis zum Hauptverfahren vor dem Strafgericht zur Seite. Die Kosten eines Strafverfahrens vor Gericht werden bei einem Freispruch teilweise vom Bund ersetzt. Falls Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, übernimmt diese bei einem Freispruch oder der Einstellung des Verfahrens in der Regel die damit verbundenen Kosten.

 

Gerne stehen wir Ihnen bei strafrechtlichen Fragen aller Art zur Verfügung.

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