Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist das grundlegende Gesetz in Österreich für das Zivilrecht. Es wurde schon 1811 erlassen und in der Zwischenzeit natürlich regelmäßig reformiert und angepasst. Trotzdem ist es nach wie vor die Grundlage für das Zivilrechtsystems in Österreich. Es ist heute neben dem französischen Code civil die älteste noch in Kraft stehende Zivilrechtskodifikation der Welt.
Grundlegende Bereiche, die unter das Zivilrecht fallen, sind zum Beispiel das Eigentums- und Besitzrecht, das Vertragsrecht und das Schadenersatzrecht, das Erbrecht und das Familienrecht.
Mittlerweile sind große Teile des österreichischen Privatrechts außerhalb des ABGB in eigenen Spezialgesetzen geregelt. Dazu gehören zum Beispiel das Ehegesetz, das Mietrechtsgesetz, das Konsumentenschutzgesetz oder das Wohnungseigentumsgesetz.
Für den Ablauf von Zivilgerichtssachen vor Gericht gibt es eigene Regeln im Zivilverfahrensrecht. Je nach Art des Falles können auch noch andere Gesetze zur Anwendung kommen, zum Beispiel das Außerstreitgesetz, die Exekutionsordnung oder die Insolvenzordnung.
Die Grundzüge für ein Zivilverfahren werden durch die österreichische Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention festgelegt. Die wichtigsten Punkte sind eine mündliche und öffentliche Verhandlung, die Gewährung von rechtlichem Gehör für beide Parteien, der Dispositionsgrundsatz (die Parteien können den Prozess durch einen Vergleich oder Ruhen beenden) und der Kooperationsgrundsatz (alle Beweise müssen von den Streitparteien selbst geliefert werden). Wird gegen einen dieser Punkte verstoßen hat das weitreichende rechtliche Folgen.
Das Hauptbild des Zivilprozesses sieht so aus, dass eine Rechtsperson (zumeist klagende Partei) Rechtschutz gegenüber einer anderen Rechtsperson (zumeist beklagte Partei) sucht. Dabei tritt der Staat im Zivilverfahren, im Gegensatz zum Strafverfahren, nicht als Ankläger auf, sondern regelt nur den Ablauf des Verfahrens. Die Parteien können aber selbst über den Beginn der Prozessführung und auch über eine vorzeitige Beendigung durch eine Einigung entscheiden.
Gerne beraten wir Sie, in welcher Verfahrensart Sie gegen wen (natürliche oder juristische Person) Ihre Ansprüche geltend machen können.