Rechtsgebiet

Scheidungsanwalt Vorarlberg

Das österreichische Recht kennt drei Arten eine Ehe zu beenden, wobei die klassische Scheidung die wohl bekannteste ist. Darüber hinaus gibt es die Nichtigerklärung und die Aufhebung der Ehe.

Grundsätzlich wird das österreichische Scheidungsrecht im Ehegesetz geregelt. Ihr Scheidungsanwalt berät sie über die verschiedenen Möglichkeiten, mit denen eine Ehe beendet werden kann und zeigt Ihnen die zwei unterschiedlichen Varianten der klassischen Scheidung auf.

 

Scheidung aus Verschulden

Zu einer Verschuldensscheidung oder streitigen Scheidung kommt es, wenn die Ehe zerrüttet ist. Dafür muss in der Regel einer der Partner eine schwere Eheverfehlung begangen haben.

 

Eine schwere Eheverfehlung ist ein ehrloses oder unsittliches Verhalten. Das Gesetz kennt den Ehebruch, Gewalt oder das Zufügen von schwerem seelischen Leid. Ebenso stellen eine Alkoholabhängigkeit, die Vernachlässigung des Haushaltes, die Verweigerung des Geschlechtsverkehrs oder schwere Beschimpfungen einen Verschuldensgrund dar.

 

Liegt bei einem der Partner eine dieser Eheverfehlungen vor, berechtigt das den anderen Partner die Scheidung aus dem Verschulden des Ehegatten zu verlangen. Dabei stehen die Verschuldensfrage und der Unterhalt nach der Ehe in einem engen Zusammenhang.

 

Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse

Das eheliche Gebrauchsvermögen sind sämtliche Anschaffungen und Ersparnisse, die während einer aufrechten Ehe entstanden sind. In Österreich gilt das Prinzip der Gütertrennung. Das heißt, jeder Partner nimmt das von ihm in die Ehe eingebrachte bei einer Trennung wieder mit. Auch Schenkungen und Vermögenswerte, die im Erbweg zufallen, unterliegen nicht der Aufteilung.

 

Bei einer streitigen Scheidung bedeutet die Scheidung nicht automatisch die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens. Meist wird nach der Scheidung ein Einvernehmen hinsichtlich der Vermögensaufteilung hergestellt. Sollte ein solches nicht Zustandekommen, gibt es die Möglichkeit, die Aufteilung gerichtlich durchzusetzen.

 

Scheidung im Einvernehmen

Die einvernehmliche Ehescheidung stellt in Österreich die Regel (über 90 %) und nicht die Ausnahme dar. Dafür müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens sechs Monaten aufgelöst sein. Zum anderen bedarf es zwingend einer schriftlichen Vereinbarung hinsichtlich des Aufteilungsvermögens. Die Vereinbarung muss auch eine Regelung über den hauptsächlichen Aufenthalt der Kinder, deren Obsorge, das Kontakt- und Besuchsrecht zu den Kindern und den Kindesunterhalt enthalten.

 

Auch wenn bei einer einvernehmlichen Scheidung die Verschuldensfrage nicht geklärt wird, müssen die Partner eine Regelung hinsichtlich des Ehegattenunterhalts nach der Ehe treffen oder aber einen Unterhaltsverzicht abgeben.

 

Was sollte Sie bei einer Scheidung immer beachten?

Egal, ob Sie die Scheidung von Ihrem Ehepartner im Streit oder aufgrund anderer Vorkommnisse wünschen, setzen Sie keine unüberlegten Handlungen. Dies kann unter Umständen bis zum Verlust von Unterhaltsansprüchen führen. Einzige Ausnahme ist bei Scheidungen aufgrund von Gewalt. Hier muss schnell gehandelt werden, um alle Beteiligten zu schützen.

 

Ob gütliche Trennung oder Rosenkrieg – informieren Sie sich vorab gut und bereiten Sie sich vor. Denn der Verlauf eines jeden Scheidungsverfahrens hängt von der Kooperation der Ehepartner ab.

 

Gerne stehen wir Ihnen als Scheidungsanwalt bei Ihrer Scheidung in jeglicher Hinsicht zur Seite.

 

Weitere Rechtsgebiete und Tätigkeitsbereiche

    A
  • Amtshaftungsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Arzthaftung
  • B
  • Baurecht
  • Bestandsvertrag
  • D
  • Darlehensvertrag
  • Datenschutz
  • E
  • Ehegattenunterhalt
  • Ehevertrag
  • Erbrecht
  • Exekutionsrecht
  • F
  • Familienrecht
  • Führerscheinentzug
  • G
  • Gesellschaftsrecht
  • Gesellschaftsgründungen
  • Gewährleistung
  • Gewerberecht
  • Grundrechte
  • I
  • Immaterialgüter
  • Inkassowesen
  • Insolvenzrecht
  • Internationales Recht
  • K
  • Kaufvertrag
  • Kindesunterhalt
  • Konsumentenschutz
  • Kooperationsvertrag
  • L
  • Lebensgemeinschaft
  • Liegenschaftsvertrag
  • M
  • Markenrecht
  • Medienrecht
  • Mietrecht
  • Mietvertrag
  • MRG
  • N
  • Nachbarrecht
  • O
  • Obsorge
  • P
  • Partnerschaft
  • Partnerschaftsvertrag
  • Patentrecht
  • Patientenrecht
  • Patientenverfügung
  • Pflichtteilsrecht
  • Produkthaftung
  • Prozessführung
  • R
  • Recht am eigenen Bild
  • Reiserecht
  • S
  • Schadenersatz
  • Scheidung
  • Schenkungsvertrag
  • Schmerzengeld
  • Schuldenregulierung
  • Sozialrecht
  • Sportrecht
  • Skirecht
  • Strafrecht
  • T
  • Testament
  •  
  •  
  • U
  • Übergabevertrag
  • Unternehmensrecht
  • Urheberrecht
  • V
  • Verlassenschaftsabhandlungen
  • Verfassung
  • Verkehrsunfall
  • Versicherungsrecht
  • Versicherungsvertragsrecht
  • Vertragsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Vorsorgevollmacht
  • W
  • Wirtschaftsrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Wohnrecht
  • Wohnungseigentum
  • Z
  • Zivilrecht
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •