Rechtsgebiet

Internationales Recht

Das internationale Recht regelt die Frage, wo und nach welchem nationalen Recht Fälle mit Auslandsbezug behandelt werden müssen.

Spätestens seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union bilden Verträge zwischen Unternehmen und auch solche zwischen Privatpersonen einen immer größer werdenden Teil des Rechtsverkehrs. Das internationale Recht wird folglich immer wichtiger und gibt die Antwort, welches nationale Recht auf den jeweiligen Vertrag zur Anwendung gelangt.

 

Ganz grundsätzlich kann gesagt werden, dass jede Auslandsberührung, bei der unterschiedliche Rechtsordnungen aufeinandertreffen, teilweise vielfältige Rechtsfragen aufwirft. Diese müssen vorab, spätestens aber im Streitfall geklärt werden.

 

Europäische Regelungen

Das österreichische Recht sieht zwar zahlreiche eigene Regelungen zu Kollisionen mehrerer Rechtsordnungen vor, diese werden allerdings durch Rechtsakte der Europäischen Union weitgehend verdrängt. Das Gemeinschaftsrecht regelt dabei nicht nur, welche Rechtsordnung auf einen bestimmten Sachverhalt zur Anwendung zu gelangen hat, sondern auch welche Gerichte im Falle eines Rechtsstreits zuständig sind.

 

In der Praxis sind besonders die Bestimmungen von ausschlaggebender Bedeutung, die besagen, welche Gerichte über Streitigkeiten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zu urteilen haben. Mitunter sind diese Regelungen sogar entscheidend darüber, ob ein berechtigter Anspruch überhaupt weiterverfolgt wird. Denn oftmals hat ein österreichischer Unternehmer kein Interesse, etwa nach Litauen zu reisen, um dort seine Rechte durchzusetzen.

 

Österreichische Regelungen

Soweit die europäischen Verordnungen nicht anwendbar sind, etwa weil der Sachverhalt einen Staat betrifft, der außerhalb des Einflussbereichs liegt, sieht die österreichische Rechtsordnung im IPRG und der Jurisdiktionsnorm Bestimmungen vor, die in solchen Fällen zur Anwendung gelangen.

 

Vollstreckung im Ausland

Selbst wenn in Österreich oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ein vollstreckbares Urteil oder eine sonstige Entscheidung erwirkt werden kann, stellt sich immer die Frage nach der Anerkennung dieser Entscheidung in anderen Staaten.

 

In der Praxis haben sich insbesondere Entscheidungen gegen Angehörige von Staaten, die österreichische oder europäische Entscheidungen nicht anerkennen (wie zum Beispiel die USA oder der Nahe Osten) für Mandanten als besonders frustrierend erwiesen. Es ist daher gerade dann ratsam, vor der Befassung von Gerichten die Staatsverträge und Bestimmungen über die wechselseitige Anerkennung von gerichtlichen Entscheidungen einer genaueren Prüfung zu unterziehen.

 

Durch unsere Kooperationspartner steht uns ein Team von Experten in mehreren Staaten zur Verfügung. Diese können Ihre Erfolgsaussichten auch in diesem Zusammenhang einer detaillierten Prüfung nach dem Recht zahlreicher Staaten unterziehen.

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