Jetzt wird abgerechnet

Honorar

Kostentransparenz ist uns ein wichtiges Anliegen. Zur Bemessung der Kosten der anwaltlichen Rechtsberatung gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung. Unsere Honorare werden offen kommuniziert und sind keine Überraschung für Sie.

Ehrlichkeit, Transparenz und Zuverlässigkeit sind Werte, die uns ausmachen. Das gilt für uns auch bei der Honorargestaltung. Im Vorhinein klären wir, ob unsere Leistungen nach Tarif berechnet werden, es ein Pauschalhonorar gibt oder wir nach Stundensätzen abrechnen. Genauere Informationen zu den einzelnen Möglichkeiten finden Sie unten.

 

Ganz kostenlos ist unsere erste anwaltliche Rechtsberatung, die Ihnen einen Überblick über Ihre Möglichkeiten verschafft. Wir geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung der Rechtslage und besprechen Ihre Chancen. Erst dann entscheiden Sie, ob die Rechtsanwaltskanzlei Martin Ulmer für Sie tätig werden soll und Ihr Recht zu unserem obersten Ziel wird.

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Tarif

Gewöhnlich ermitteln wir das Honorar mithilfe des Rechtsanwaltstarifgesetzes, den Allgemeinen Honorar-Kriterien und dem Notariatstarifgesetz. Dabei werden entweder Einzelleistungen oder Hauptleistungen mit dem Einheitssatz der Nebenleistung abgerechnet. Je nach Streitwert oder Bemessungsgrundlage werden unterschiedlich hohe Tarifansätze herangezogen.

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Pauschal

Für bestimmte Angelegenheiten können wir den tatsächlichen Aufwand im Vorhinein relativ genau abschätzen. Zum Beispiel bei Markenanmeldungen oder Vertragserrichtungen. Hier können wir ein fix festgelegtes Pauschalhonorar für einen genau abgesteckten Leistungsumfang festlegen. Die anfallenden Kosten sind für Sie so von Anfang an vorhersehbar.

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Stundensatz

Ganz individuell können wir auch nach fallbezogenen Stundensätzen abrechnen. Unser Honorar bemisst sich hier nach geleisteten Zeiteinheiten. Selbstverständlich erhalten Sie eine detaillierte Aufstellung der einzeln erbrachten Leistungen.