Mit einer solchen Konstellation hatte sich kürzlich der Oberste Gerichtshof (OGH) zu befassen (OGH 10.03.2026, 1 Ob 20/26m).

Produkthaftung bei defekten Brustimplantaten

Schönheitsoperationen gehören für viele Menschen längst zum Alltag. Kommt es dabei zu Komplikationen, stellt sich oft die Frage, wer für den entstandenen Schaden haftet. Nicht immer liegt die Ursache bei der Behandlung selbst. Auch fehlerhafte Produkte können gesundheitliche Schäden verursachen.

Mit einer solchen Konstellation hatte sich kürzlich der Oberste Gerichtshof (OGH) zu befassen (OGH 10.03.2026, 1 Ob 20/26m).

 

Der Fall

Einer Frau wurden Brustimplantate eingesetzt, die von der Beklagten hergestellt worden waren. Aufgrund einer Beschädigung der Hülle eines Implantats trat Silikon aus. Dies führte zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und machte die Entfernung der Implantate erforderlich.

 

Die Betroffene machte daraufhin Schadenersatzansprüche geltend. Im Verfahren stellte sich insbesondere die Frage, was die Klägerin beweisen muss: Musste sie nachweisen, dass der Fehler bereits bei der Herstellung des Implantats vorhanden war, oder genügte der Nachweis des Produktfehlers zum Zeitpunkt der Operation?

 

Die Entscheidung des OGH

Der Oberste Gerichtshof stellte klar, dass die Klägerin zwar das Vorliegen eines Produktfehlers nachweisen muss. Dieser Nachweis ist jedoch lediglich für den Zeitpunkt der schadensverursachenden Operation zu erbringen.

 

Der Hersteller trägt hingegen die Beweislast dafür, dass der Fehler beim Inverkehrbringen des Produkts noch nicht vorhanden war. Gelingt ihm dieser Entlastungsbeweis nicht, haftet er für den entstandenen Schaden.

 

Fazit

Die Entscheidung stärkt die Position von Geschädigten im Produkthaftungsrecht. Wer durch ein fehlerhaftes Produkt einen Schaden erleidet, muss nicht beweisen, wann genau der Fehler entstanden ist. Kann ein Produktfehler zum Zeitpunkt des Schadenseintritts nachgewiesen werden, muss der Hersteller beweisen, dass dieser Fehler zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produkts noch nicht bestanden hat.