Kaum fällt der erste Schnee, ist auch schon die Pflicht zur Räumung da. In Vorarlberg sind Grundstückseigentümer:innen im Ortsgebiet gesetzlich dazu verpflichtet, Gehsteige und Zugangsbereiche sicher begehbar zu halten. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann im Fall eines Unfalls haftbar gemacht werden – mit teils erheblichen Folgen.
Wer muss wann räumen?
Die Räum- und Streupflicht ist in Österreich gesetzlich geregelt – in § 93 StVO und durch örtliche Verordnungen. Sie gilt für alle Liegenschaften im Ortsgebiet, unabhängig davon, ob das Grundstück privat oder gewerblich genutzt wird.
Konkret bedeutet das:
Was ist mit Schnee auf dem Dach?
Zusätzlich zur Räumpflicht am Boden besteht auch eine Verkehrssicherungspflicht für das Gebäude selbst. Wer ein Haus besitzt, muss dafür sorgen, dass Schneewechten, Eiszapfen oder Dachlawinen keine Gefahr für Passant:innen oder parkende Fahrzeuge darstellen.
Das wiederum heißt:
Was passiert bei einem Unfall?
Wenn eine Person auf einem nicht geräumten Gehsteig stürzt oder ein Auto durch herabfallenden Schnee beschädigt wird, können Schadenersatzforderungen entstehen.
Dazu zählen etwa:
Haftpflichtversicherungen decken solche Schäden oft nur dann, wenn die gesetzliche Räum- und Streupflicht nicht grob fahrlässig verletzt wurde. Wer seine Pflichten regelmäßig ignoriert, verliert unter Umständen den Versicherungsschutz.
Was ist jedoch mit Hausverwaltungen oder Schneeräumdiensten?
Viele Eigentümer:innen beauftragen Firmen oder Hausverwaltungen mit der Schneeräumung. Das ist erlaubt, entbindet aber nicht vollständig von der Verantwortung. Wer eine fremde Person oder Firma mit der Erfüllung der Räumpflicht betraut, muss diese sorgfältig auswählen und kontrollieren, ob die Arbeit verlässlich erledigt wird.
Fazit
Der Winter bringt nicht nur Lichterketten und Glühwein, sondern auch klare Pflichten für Eigentümer:innen mit sich. Räumen, Streuen und Sichern schützt nicht nur andere, sondern auch vor rechtlichen Konsequenzen.
Wenn Sie weitere rechtliche Fragen haben, sind wir gerne für Sie da.